1. Leistungen
1.1 CrossFit Convalis eU., im folgenden Convalis genannt, bietet CrossFit Kurse an. Das Mitglied ist zur Teilnahme an CrossFit-Kursen berechtigt. Kurse sind auf maximal 15 Plätze beschränkt. Eine Anmeldung und Platzreservierung ist für eine Teilnahme am jeweiligen Kurs erforderlich und erfolgt über die App BoxChamp. Sämtliche Kurse finden ausschließlich unter der Anleitung eines Trainers statt.
1.2 Zusätzlich ist jedes Mitglied berechtigt zu den Open Gym Zeiten mit den frei verfügbaren Geräten zu trainieren. Das Mitglied kann sich auch zu den Open Gym Zeiten zur Unterstützung an den anwesenden Trainer wenden.
1.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
1.4 Für Minderjährige zeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.
2. Vertragsdauer und Verlängerung
2.1 Das Mitglied hat die Möglichkeit sich für einen Monat, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate vertraglich zu binden. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ändert sich je nach Dauer der Vertragsbindung. Convalis verzichtet ebenfalls für die Dauer der Vertragsbindung des Kunden auf die ordentliche Kündigung.
2.2 Bei einer (Erst)Bindung des Mitglieds für einen Monat erlischt die Mitgliedschaft automatisch mit Ablauf der Bindungsfrist.
2.3 Bei einer (Erst)Bindung des Mitglieds für 3 Monate hat die Kündigung durch einen Vertragspartner spätestens einen Monat vor Ende der Vertragsbindung zu erfolgen, ansonsten verlängert sich die Vertragsbindung fortlaufend monatlich.
2.4 Bei einer (Erst)Bindung des Mitglieds für 6 Monate hat die Kündigung einen Monat vor Ende der Vertragsbindung durch einen Vertragspartner zu erfolgen, ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft fortlaufend um weitere 2 Monate.
2.5 Bei einer (Erst)Bindung von 12 oder 24 Monaten hat die Kündigung 8 Wochen vor Ende der Vertragsbindung durch einen Vertragspartner zu erfolgen, ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft fortlaufend um weitere 6 Monate.
2.6 Dem Mitglied wird einmalig die Option eingeräumt von einer längeren Vertragsbindung auf eine kürzere Vertragsbindung zu wechseln. Möchte ein Mitglied diese Option nutzen, so hat es den erhaltenen finanziellen Vorteil der längeren Vertragsbindung unverzüglich zurückzustellen. (Die Differenz des Mitgliedsbeitrags der kürzeren und längeren Vertragsbindung Mal der Anzahl der Monate seit Vertragsbeginn)
3. Silllegung
3.1 Mitglieder mit einer Vertragsbindung von mindestens 12 Monate haben die Möglichkeit innerhalb von 12 Monate bis zu einen Monat die Mitgliedschaft stillzulegen. Das Stilllegungsansuchen hat spätestens 14 Tage vor Beginn der Stilllegung zu erfolgen. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer der Stilllegung.
3.2 Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Schwangerschaft stillgelegt werden.
3.3 Bei einem Monat übersteigenden Verletzungen oder Krankheiten, aufgrund welcher die Teilnahme an den Kursen nicht möglich ist, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verletzung oder Krankheit stillgelegt werden. Entsprechende ärztliche Nachweise sind vom Mitglied vorzulegen.
4. Vorzeitige Vertragskündigung
4.1 Das Mitglied ist bei einem Umzug, wodurch sich die Anfahrt zur CrossFit Box Convalis um mindestens 10 km verlängert und insgesamt 35 km übersteigt, berechtigt den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Entsprechende Nachweise sind vom Mitglied zu erbringen.
4.2 Das Mitglied ist bei Schwangerschaft berechtigt die Mitgliedschaft vorzeitig zu kündigen. Die Möglichkeit einer Stilllegung gem. 3.2. bleibt davon unberührt.
4.3 Bei drei Monate übersteigenden Verletzungen oder Krankheiten, aufgrund welcher die Teilnahme an den Kursen nicht möglich ist, kann das Mitglied den Vertrag vorzeitig kündigen. Entsprechende ärztliche Nachweise sind vom Mitglied vorzulegen.
4.4 Convalis kann bei strafrechtlichen Handlungen des Mitglieds in der CrossFit Box Convalis die Mitgliedschaft sofort kündigen. (insbesondere vorsätzliche/grob fahrlässige Verletzung von Menschen, Besitz, Konsum oder Verkauf von verbotenen Substanzen (Anabolika etc.), vorsätzliche Sachbeschädigung, Allfällige zivilrechtliche Ansprüche bleiben von diesem Recht unberührt. (u.a. Schadenersatz)
5. Beiträge
5.1 Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift vom Konto des Mitglieds bis spätestens zum 5. jeden Monats im Voraus abgebucht. Im Falle des Zahlungsverzuges sind sämtliche anfallende Mehrkosten vom Mitglied zu tragen, sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. zu leisten.
5.2 Alternativ kann der Mitgliedsbeitrag bar im Voraus bis spätestens zum 5. jeden Monats bezahlt werden.
5.3 Es wird Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlung vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich bekannt gegebene Verbraucherpreisindex 2015. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Der Wertsicherungsanpassung kann entweder zu Jahresbeginn oder zu Beginn der Vertragsverlängerung erfolgen.
5.4 Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer (dzt. 20%) werden die Beiträge entsprechend angepasst.
5.5 Sollte der Kunde trotz Mahnung mit Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug geraten, kann Convalis unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Convalis behält sich das Recht vor sämtliche zivilrechtliche Ansprüche gerichtlich geltend zu machen (u.a. Schadensersatz).
6. Aufklärung
6.1 Convalis kann weder einschätzen noch überprüfen, ob aus medizinischer Sicht eine Eignung oder Bedenken für die Teilnahme an den CrossFit Kursen vorliegt. Convalis empfiehlt dies durch eine ärztliche Untersuchung zu klären.
6.2 Das Mitglied bestätigt, gesund und in der Lage zu sein an den CrossFit Kursen teilzunehmen.
6.3 Geringfügige Nutzungseinschränkungen im Angebot berechtigen nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht für den Kunden in diesem Fall ebenfalls nicht.
7. Haftungsausschluss
7.1 Convalis haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln/Unterlassen der Mitarbeiter entstanden sind. Schäden sind unverzüglich bei Convalis anzuzeigen.
8. Hausordnung
8.1 Die Hausordnung ist dem Vertrag beigelegt. Das Mitglied verpflichtet sich die Hausordnung zu befolgen. Convalis kann bei Verstößen gegen die Hausordnung eine Mahnung gegenüber dem Kunden aussprechen. Bei einem weiteren Verstoß gegen die Hausordnung innerhalb von 2 Monaten nach der letzten Mahnung kann Convalis den Vertrag vorzeitig kündigen.
9. Datenschutz
9.1 Convalis erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogen Daten des Mitglieds zu werblichen Zwecken (Telefonie, Newsletter usw.) Das Mitglied ist jederzeit dazu berechtigt die Nutzung der personenbezogenen Daten zu werblichen Zwecken zu widersprechen.
9.2 Während des Trainings können Bildaufnahmen (Fotos, Videos) vom Mitglied zu Promotionszwecken getätigt werden. Das Mitglied kann jederzeit (auch rückwirkend) der Aufnahme und Verwendung von Bildern widersprechen. Entsprechende Bilder werden von Convalis unwiderruflich gelöscht.
10. Salvatorische Klausel
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.